Transparenzverordnung (TVO)
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Nachhaltigkeitsrisiken – auch ESG-Risiken genannt – umfassen potenzielle Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), die sich negativ auf den Wert einer Kapitalanlage auswirken können. Diese Risiken können sowohl einzelne Immobilienprojekte und Anbieter als auch ganze Regionen betreffen.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei ESG-Bereichen:
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Umwelt: Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Überschwemmungen oder Dürreperioden können regionale Immobilienwerte beeinflussen. Beispielsweise kann eine langanhaltende Trockenheit die Infrastruktur einer Region beeinträchtigen und damit die Attraktivität einer Immobilie schmälern.
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Soziales: Risiken können durch die Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen oder gesundheitlichen Standards auf Seiten der Projektentwickler entstehen.
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Unternehmensführung: Mangelhafte Transparenz, Korruption oder Verstöße gegen steuerliche Vorgaben aufseiten von Anbietern können das Vertrauen in ein Investment schwächen.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung (Art. 3 TVO)
Die Finovio GmbH bezieht Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Beratungs- und Vermittlungstätigkeit ein. Dazu werden die öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Anbieter und Kapitalanlageprodukte sorgfältig geprüft. Anbieter, die keine Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken vorweisen, werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Ob und wie sich die Einbeziehung von ESG-Risiken auf das jeweilige Investment auswirkt, wird im Rahmen der individuellen Beratung transparent kommuniziert – insbesondere dann, wenn daraus erkennbare Vorteile oder Einschränkungen für unsere Kunden entstehen.
Vorvertragliche Informationen der Anbieter geben weiteren Aufschluss darüber, wie Nachhaltigkeitsaspekte konkret in die jeweilige Investmentstrategie einfließen. Gern beantworten wir dazu offene Fragen im persönlichen Gespräch.
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Bei der Auswahl geeigneter Kapitalanlagen achten wir auch auf mögliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – z. B. in Bezug auf CO₂-Emissionen oder den Umgang mit sozialen Standards. Grundlage sind die von den Produktanbietern zur Verfügung gestellten Daten und Strategien. Ihre individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen ermitteln wir im Beratungsgespräch und beziehen diese in die Produktauswahl mit ein.
Vergütungspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Unsere Vergütung – etwa durch Provisionen oder Gebühren – ist unabhängig von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken eines Produkts. Das bedeutet: Unsere Empfehlung erfolgt stets auf Grundlage Ihrer Interessen und nicht aufgrund möglicher ESG-bezogener Vorteile oder Nachteile in der Vergütungsstruktur.
